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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

1. Geltungsbereich

Dem Verkauf von Waren und dem Erbringen von Dienstleistungen durch Logistik Line GmbH liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung durch Logistik Line GmbH für jeden einzelnen Vertrag. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirk­sam, wenn diese schriftlich anerkannt werden.

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals aus­drücklich vereinbart werden.

2. Angebot und Annahme

Schriftliche Angebote sind innerhalb der Bindefrist und unter gegebenenfalls im Angebot aufgeführten Voraussetzungen verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Logistik Line GmbH zustande. Sonstige Angebote insbesondere mündlicher Art sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch den Außendienst getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringe technische Abweichungen der gelieferten Ware sind zulässig, sofern dadurch der vertragsgemäße Zweck nicht eingeschränkt wird.

3. Lieferung und Gefahrenübergang

1) Vereinbarte Lieferfristen bezeichnen regelmäßig nur das voraussichtliche Lieferdatum. Geringe Abweichungen sind insoweit unschädlich. Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig und führen zu keinen zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber.

2) Bei Nichteinhaltung schriftlich zugesagter Lieferfristen ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sofern die Ware vor Ablauf der Frist das Lager von Logistik Line GmbH verlassen hat.

Ist die Einhaltung der Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt oder anderen, nicht von Logistik Line GmbH zu vertretenden Ereignissen, nicht möglich, so tritt eine angemessene Verlänge­rung der Lieferfrist ein. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Energiemangel, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Mate­rialien, Arbeitskämpfe und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko  von Logistik Line GmbH zuzurechnen sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Sollten die genannten Umstände unangemessen lang andauern, ist Logistik Line GmbH berechtigt, ohne Verpflichtung zur Nachlieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zu­rückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind insoweit ausgeschlossen.

3) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Anlieferung geht die Gefahr mit Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. bei Abholung mit der Empfangsbe­stätigung auf den Auftraggeber über. Eventuelle Reklamationen wegen beschädigter oder fehlender Ware sind auch bei Anlieferung unverzüglich bei dem Anliefernden und Logistik Line GmbH anzubringen.

4) Der Versand erfolgt in branchenüblicher Verpackung. Die Bestimmung des Transportweges steht Logistik Line GmbH frei.

5) Der Käufer eines lizenzierten Softwareproduktes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Erhalt des Lizenzschlüssels kein Rücktrittsrecht vom Vertrag existiert und auch nicht von Logistik Line GmbH eingeräumt wird.

4. Preise

1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

2) Die Preise gelten ab Lager zuzüglich Verpackung und Transport sowie der am Liefertag geltenden Umsatzsteuer, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

3) Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Liefe­rung die maßgebenden Kostenfaktoren (Materialkosten, Löhne oder sonstige relevante Größen), so verständigen sich die Vertragsparteien über eine Anpassung der Preise. Kommt eine Verständigung nicht zustande, so haben beide Vertragsparteien ein geson­dertes Rücktrittsrecht ohne Schadensersatzverpflichtung.

4) Sofern für eine Dienstleistung ein Stundensatz vereinbart wurde, bemisst sich dieser je angefangener Viertelstunde. Fahrtkosten und sonstige Kosten (Spesen, Übernachtungen) werden gesondert berechnet.

5. Zahlung

Alle Rechnungen sind zahlbar sofort ohne netto, sofern keine anderen Zahlungsziele schriftlich vereinbart sind. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung bei Logistik Line GmbH an. Versand per Nachnahme oder Vorkasse bleibt Logistik Line GmbH vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Die Forderung wird bei Zahlungsverzug ohne weitere Mahnungen an unser Inkassobüro übergeben. Anfallende Mehrkosten fallen zu lasten des Käufers. Logistik Line GmbH ist, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 %  ( bei Verbrauchern 5% ) über dem Basiszins zu verlangen. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist Logistik Line GmbH befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, sowie noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurücktreten.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum von Logistik Line GmbH. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten gegenüber Logistik Line GmbH nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in die Eigentumsrechte hat er Logistik Line GmbH unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Auftraggeber seine Vertragspflichten gegenüber Logistik Line GmbH nicht, ist Logistik Line GmbH im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Auftraggeber hat insoweit kein Recht zum Besitz.

Der Auftraggeber tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an Logistik Line GmbH ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an Logistik Line GmbH abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Logistik Line GmbH auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.

Übersteigt der Wert der Logistik Line GmbH übertragenen Sicherheiten die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber um mehr als zwanzig von Hundert, ist Logistik Line GmbH auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte an den Auftraggeber anteilig zurück zu übertragen. Nur für den Fall, dass eine anteilige Rückübertragung nicht möglich sein sollte, erfolgt eine komplette Rückübertragung der Sicherungsrechte.

7. Gewährleistung

Die gelieferte Software unterliegt den Liefer- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Logistik Line GmbH haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Soft- und Hardware-Schäden verursacht durch Computerviren, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, unübliche Umwelteinflüsse sofern sie nicht durch Logistik Line GmbH verschuldet sind.

Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt. Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäße und ohne Zustimmung von Logistik Line GmbH vorgenommene Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistungs-Verpflichtung /Garantieverpflichtung seitens Logistik Line GmbH aufgehoben.

Eine Gewährleistungspflicht/Garantiepflicht der Logistik Line GmbH beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. des Ersatzes hat der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung dreimal fehl, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Die Haftung  für Folgeschäden und Vermögensverlust jedweder Art, die aus der Benutzung eines Programms oder Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung zurückzuführen. Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung

8. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers ist der Sitz von Logistik Line GmbH - Munster. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz zuständige Gericht.

9. Schlußbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Logistik Line GmbH weist darauf hin, dass Daten des Auftraggebers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verar­beitet werden.

Stand: Februar 2007    

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